Der IFD ist im Auftrag des LVR-Integrationsamtes tätig auf der Grundlage der §§ 109 ff. SGB IX.
Ziel der Arbeit ist, die Teilhabe (schwer-) behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dabei die individuellen Besonderheiten der Person und der Behinderung mit den Belangen des Betriebes oder des Unternehmens in Einklang zu bringen.
Die Mitarbeiter des IFD unterliegen der Schweigepflicht. Unsere Hilfen sind kostenfrei.


