Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses
Wir beraten und begleiten Sie mit dem Ziel, Ihr Beschäftigungsverhältnis zu sichern. Sie können sich an uns wenden, wenn:
- Sie schwerbehindert oder von einer Schwerbehinderung bedroht sind,
- Sie einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit gleichgestellt sind,
- Ihr Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bearbeitet wird,
- uns Ihr Rehabilitationsträger über einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen entsprechenden Auftrag erteilt hat.
Unser Angebot
- Unterstützung bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises,
- Gespräche zur Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen,
- Vorbereitung und Begleitung bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber,
- Training von Fertigkeiten am Arbeitsplatz,
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit durch:
- Vorschläge zur Gestaltung der Wiedereingliederung,
- vorbereitende Gespräche mit dem Arbeitgeber,
- Unterstützung bei Problemen während der Wiedereingliederung,
- Beratung im Umgang mit Behörden und Ämtern,
- Begleitung zu Ämtern,
- Informationen im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation,
- Hilfe bei der Abklärung und Erarbeitung der weiteren beruflichen Perspektive,
- Organisation von Gebärdensprachdolmetschern,
- Informationen zu technischen Hilfsmitteln.